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Pilot!

EF • 29. Januar 2021

Lizenz geschafft

Es mag ja erstaunen, dass in einer Zeit, in der die Flugbewegungen um 80% zurückgegangen sind, einer noch unbedingt eine Pilotenlizenz machen will. Nun, es geht ja nur um die Lizenz, um eine Drohne fliegen zu lassen. Doch ganz so einfach ist dies nicht: Ein UAS oder UAV in der Kategorie C1 darf ich A1 als Fernpilot fliegen, aber nur in der offenen Kategorie und nur VLOS und AGL 120m . FPV ginge auch noch, aber da braucht es eine zweite Person mit der gleichen Kompetenz bzw dem gleichen Kompetenznachweis.


Alles klar? nicht? dann mach mal RtH und klemm dich hinter die Theorie. Vom zulässigen Alkoholpegel bis zum Strömungsabriss ist alles lernbar....

https://lba-openuav.de


Der Kompetenzausweis ist in der gesamten EU für 5 Jahre gültig und berechtigt also, in jedem Land zu fliegen. Die Schweiz hat noch keine Vereinbarung mit der EU, um dies automatisch zu übernehmen. So darf in der Schweiz nach bisheriger Regelung geflogen werden.


Als Betreiber einer Drohne musst du nicht nur im Besitz eines Drohnenführerschein sein, sondern auch richtig als Betreiber einer Drohne registriert sein. Dies ist aber nur notwendig, wenn die Drohne  mehr als 250gr. maximales Abfluggewicht hat oder eine Vorrichtung zur Speicherung von Personendaten besitzt,  d.h. eine Foto- oder Filmkamera mit sich führt. Die Durchführung der Registrierung ist nur einmal notwendig, unabhängig der Anzahl an Drohnen, die man besitzt. Es geht bei der Registrierung um den Besitzer der Drohne, nicht um die Drohne selbst. Dies ergibt eine eID, die dann nebst der genauen Adresse des Betreibers auf einer feuerfesten Plakette auf der Drohne selbst angebracht werden muss. Neue Drohnen müssen die eID elektronisch aussenden können.


Daneben darf natürlich jedes Land seine eigenen Gesetze und Vorschriften führen.

So muss in Schweden jede Flugaufnahme, die veröffentlicht werden soll (z.B. auf dem Blog) durch die Landvermessung freigegeben werden, dies aber nur, wenn nicht nur Bäume oder Einfamilienhäuser drauf sind. Auf jeden Fall, wenn der Horizont sichtbar ist. Bin gespannt.

In Marokko muss die Drohne am Zoll abgegeben werden und man hat die Chance, dass man sie bei der Ausreise wieder zurückerhält. Oder man schmuggelt sie rein, wird erwischt und dann "fliegt" das gute Stück auf Nimmerwiedersehen davon.


Ein Airbus fliegen wird einfacher sein - wenigstens braucht es da keine Plakette.




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